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INASC

Individuell bedarfsorientierte Unterstützung der Opfer von Partnergewalt durch Polizei und Justiz" - Improving Needs Assessment and Victims' Support in Domestic Violence Related Criminal Proceedings

Das Projekt

"Da die meisten Frauen Gewalt nicht melden und sich von den Systemen, die oft als wenig unterstützend empfunden werden, nicht dazu ermutigt fühlen, können amtliche strafrechtliche Daten nur die wenigen Fälle umfassen, die gemeldet werden. Dies bedeutet, dass politische und praktische Reaktionen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nicht immer durch umfassende Fakten fundiert sind." (European Union Agency for Fundamental Rights – FRA, 2014, Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung).

Das durch die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission kofinanzierte Projekt INASC zielt darauf ab, Erfahrungen von Opfern von Partnergewalt im Prozess von Ermittlungsverfahren, Gefahrenabwehr und Strafverfahren besser zu verstehen und Zusammenhänge zwischen solchen Erfahrungen, einzelfallbezogenen Beurteilungsprozessen, der Verfügbarkeit von Schutz und Unterstützung und dem Fallausgang zu analysieren. Das Ziel ist eine verbesserte Unterstützung von Opfern von Partnergewalt durch Polizei und Justiz. Referenzrahmen ist die Opferschutzrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012. Das Projekt soll zum einen Hinweise zur Umsetzung liefern, zum anderen noch bestehende Defizite sichtbar machen.

Zentrales Ziel

Praxisorientiert untersucht dieses Projekt

a) wesentliche Merkmale der Unterstützungsmechanismen, die Opfern von Partnergewalt im Strafverfahren zur Verfügung stehen, und

b) Einflussfaktoren auf den Schutz und die Unterstützung, die Opfer auf drei verschiedenen Ebenen erhalten:

1) zu Beginn eines Verfahrens (polizeilicher Einsatz, Anzeigenaufnahme und Einleitung eines Strafverfahrens),
2) im Ermittlungsverfahren und
3) vor Gericht.

Hauptaktivitäten und erwartete Ergebnisse

Das Team aus fünf europäischen Ländern erstellt nationale Analysen der Reaktion von Polizei und Justiz auf Fälle von Partnergewalt bezogen auf Risikoeinschätzungen, Opferschutz, Vermittlung und Weiterleitung und analysiert, wie Opfer den Umgang der Strafjustiz mit ihrem eigenen Schutzbedarf erleben. Ein ländervergleichender Bericht wird erstellt.
Die Berichte umfassen eine Literaturauswertung (u.a. zu guter Praxis) und thematisieren gesetzliche Regelungen zu Gewalt in der Partnerschaft sowie Verfahren und Maßnahmen des Opferschutzes. Eine Aktenanalyse staatsanwaltschaftlicher Verfahrensakten legt Schwerpunkte auf Fragen der Risikoabschätzung sowie des Umgangs mit Opferrechten und Opferbedürfnissen. In einer qualitativen Analyse (Interviews mit Betroffenen und Fachkräften) werden Wahrnehmung von und Umgang mit Schutzbedarfen und Risiken durch die Polizei und Justiz untersucht.
Im Projekt wird eine gemeinsame Praxishandreichung zum Schutz von Opfern von Partnergewalt entwickelt, die in einer Menschenrechtsperspektive gegen häusliche Gewalt ihren Ausgangspunkt hat. Diese Handreichung enthält eine Reihe von Gütekriterien für die Etablierung und Verbesserung von Verfahren zur Feststellung von Schutzbedarfen.
Nationale Beiräte aus ExpertInnen begleiten die verschiedenen Projektphasen.
In einem abschließenden EU-Seminar werden Projektergebnisse verbreitet, sowie Erfahrungen und gute Praxis zwischen wissenschaftlichen ExpertInnen und relevanten Praxisakteuren diskutiert.

Zielgruppen

Polizei, Staatsanwaltschaften, Richterinnen und Richter, Opferunterstützungseinrichtungen

Projektteam an der Deutschen Hochschule der Polizei

Projektpartner

Projektlaufzeit

EN

Erläuterungen und Hinweise