Promotionsausschuss
Über Anträge auf Annahme eines Promotionsvorhabens entscheidet gemäß § 4 PromO der DHPol der Promotionsausschuss. Ihm gehören zwei Professorinnen/Professoren, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an.
Vorsitzende/r
Mitglieder
Univ.-Professor Dr. Eckhard Schröter
Vertreter: Univ.-Prof. Dr. Dr. Markus Thiel
Univ.-Prof. Dr. Stefan Jarolimek
Vertreter: Univ.-Prof. Dr. Wilfried Honekamp
Vertreter: Martin Bachmaier
Vertreter: Andreas Arnold