Im Rahmen der Programmlinie STT (Staff Mobility – Staff Training) liegt der Fokus auf Fort- und Weiterbildung sowie Erfahrungsaustausch
Wer kann gefördert werden?
Hochschulpersonal aus allen Bereichen:
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachgebiete
- Finanzen, Personal, Öffentlichkeitsarbeit
- etc.
Was wird gefördert?
Job Shadowing/Hospitationen
Hierbei handelt es sich um selbstorganisierte Einzelmaßnahmen bzw. Weiterbildungsaufenthalte zur Hospitation (‚Mitlaufen‘ und ‚über die Schulter schauen‘), die individuell mit Kollegen an Partnerinstitutionen im europäischen Ausland abgesprochen werden.
Sie müssen sich selbständig um den Kontakt zur Partnerinstitution kümmern sowie das genaue Programm absprechen; Frau Wälzlein kann ggf. bei der Kontaktaufnahme behilflich sein. Die Hospitation bzw. das Job Shadowing sollte sich speziell auf Ihren Arbeitsplatz beziehen. Das heißt es sollte bei ausländischen Kollegen und Kolleginnen stattfinden, die in ähnlichen Strukturen arbeiten, so dass Sie Anregungen für die eigene Arbeit Zuhause erhalten.
Staff Training Week
Hierbei handelt es sich um zentrale Weiterbildungswochen bzw. maßgeschneiderte Programme für bestimmte Zielgruppen und Arbeitsbereiche, die an Erasmus-Hochschulen stattfinden. Organisierte Staff Training Weeks dauern in der Regel 5 Arbeitstage und die Arbeitssprache ist Englisch. Überblick aktueller Angebote der "Staff Weeks" finden Sie bei IMOTION Erasmus Staff Training.
Sprachkurse
Die Teilnahme an Sprachkursen kann gefördert werden, wenn dies begründet und beruflich notwendig ist (d.h. für Mitarbeiter, die in ihrem Arbeitsalltag mit einer Fremdsprache zu tun haben - bitte im Motivationsschreiben kurz darlegen). Gegebenenfalls ist eine Dauer von bis zu zwei Wochen möglich.
Sonstiges
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
Achtung! Keine Förderung für Teilnahme an Konferenzen, Weiterbildung im Rahmen von Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug.
In welchen Ländern?
In allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei. Übersicht siehe Menüpunkt „Förderung– Berechnung der Erasmus-Zuschüsse“.
An welchen Einrichtungen?
Hochschulen, die an Erasmus+ teilnehmen, Bildungszentren, öffentliche Stellen (wie z.B. Polizeidienststellen), Unternehmen, Verbände, gemeinnützige Organisationen, Forschungseinrichtungen, etc…
Ausgeschlossen sind EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschl. spezialisierter Agenturen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Dauer der Förderung
- Mindestens 2 Tage bis max. 5 Tage (Arbeitstage)
- Plus 1 Tag für An- und Abreise
Förderung – Berechnung der Erasmus-Zuschüsse
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM / NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden.
Fahrtkosten
Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des europaweit einheitlichen Berechnungsinstruments – dem Distanzrechner (Distance Calculator). Die ermittelten Fahrtkosten sind Festbeträge. Erstattet werden, je Aufenthalt (für Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge:
Erasmus+ Fahrtkostenzuschuss | ||
---|---|---|
Einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (=Hin-und Rückfahrt) |
|
0-99 km | 20 EUR | |
100-499 km | 180 EUR | 210 EUR bei Green Travel |
500-1.999 km | 275 EUR | 320 EUR bei Green Travel |
2.000-2.999 km | 360 EUR | 410 EUR bei Green Travel |
3.000-3.999 km | 530 EUR | 610 EUR bei Green Travel |
Aufenthaltskosten
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet, die je nach Zielland variieren. Je nachdem in welches Zielland Sie reisen, werden folgenden Tagespauschalen veranschlagt:
Zielland |
Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) |
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR |
Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR |
Gruppe 3: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Die Mindestaufenthaltsdauer vor Ort beträgt 2 Tage. Finanziell gefördert werden maximal bis zu 5 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage). Zusätzlich kann ein Tag für An- und Abreise mit der Tagespauschale vergütet werden.
Auszahlung der Erasmus+ Förderung
Sie erhalten vor der Mobilität eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des geförderten Betrags, wenn alle Unterlagen vor dem Beginn der Mobilität bei uns abgegeben werden. Die verbleibenden 20% Ihrer Fördersumme werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Bewerbungsverfahren und Auswahlkriterien
Bewerbungsverfahren
Es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Die Bewerbung sollte jedoch mindestens 2 Monate vor Reiseantritt stattfinden, so dass noch eine ausreichende Bearbeitungszeit des Antrags möglich ist. Empfehlung: Vor der Bewerbung sollte ein Informationsgespräch mit Frau Wälzlein geführt werden.
- Motivationsschreiben des Bewerbers (0,5 -1 Seite):
- Ziel der Reise persönlich (z.B. interkulturell)
- Ziel der Reise beruflich (z.B. Bearbeitungsvorgang XY / Warum will ich das machen?)
- Wohin soll der Aufenthalt gehen?
- Fortbildungsart (Workshadowing, Staff Training Week, Sprachkurs, Workshop etc.)
- Dauer des Aufenthalts
- Ist ein Gegenbesuch geplant?
- Genehmigung des Vorgesetzten erfolgt durch Mitzeichnung des Motivationsschreibens und durch Unterzeichnung des Dienstreiseantrags
Auswahlkriterien (ohne Gewichtung)
- Sinnvolle Wahl der Zieleinrichtung (Stellenwert der Zieleinrichtung)
- Motivationsschreiben (Zweck/Ziel der Reise)
- Mehrwert für die eigene Arbeit an der DHPol sowie Mehrwert für die DHPol
- Anzahl der bereits erfolgten Förderungen aus STT-Mitteln oder anderen Mobilitätsmitteln
Hinweise zum Versicherungsschutz
Die EU weist darauf hin, dass mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Weder die EU KOM noch die NA DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen. Bitte vergessen Sie deshalb nicht, sich rechtzeitig über die für Ihren Auslandsaufenthalt benötigten Versicherungen (Haftpflicht-, Kranken-, Unfall-, Reiseversicherung mit Gepäck- und Rücktransportversicherung) zu erkundigen.
Sie haben die Möglichkeit, über den DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung sowie Reisegepäckversicherung abzuschließen (Tarif 762).