Fachprofil
Das Fachgebiet III.4 – Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht – an der Deutschen Hochschule der Polizei ist als Teil des Departments III – Kriminal- und Rechtswissenschaften – mit Forschung, Lehre und Fortbildung zu vielfältigen Themenfeldern des Sicherheitsrechts, des Europarechts und namentlich der Wechselwirkung zwischen internationalem und europäischem Recht im Kontext der Gewährleistung von Sicherheit befasst.
An den Juristischen Fakultäten in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine vergleichbare Professur, die die Rechtsfragen der Sicherheitsgewährleistung mit einem Fokus auf die Polizei in ähnlicher Weise als Schwerpunkt ausweist. Ebenso wenig ist eine Professur eingerichtet, die die europäische und internationale polizeiliche Zusammenarbeit zum Schwerpunkt hat.
Dementsprechend nimmt das Fachgebiet III.4 eine Brückenfunktion zwischen der klassischen wissenschaftlichen Disziplin des Polizei- und Ordnungsrechts und den polizeispezifischen Anforderungen der Praxis wahr. Kooperationen mit Universitäten, Fachhochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowohl im nationalen als auch internationalen Bereich werden dabei auf- und ausgebaut.