Die folgenden Richtlinien zum Datenschutz klären Sie über Art, Umfang und Zweck der Erfassung und Verwendung personenbezogener Daten bei der Lehrevaluation durch die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) auf.
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Deutsche Hochschule der Polizei
Uwe Marquardt (amtierender Präsident)
Zum Roten Berge 18-24
48165 Münster
Telefon: +49 2501 806 0
E-Mail: praesidialbuerodhpolde
www.dhpol.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten
N.N.
Deutsche Hochschule der Polizei
Datenschutzbeauftragte
Zum Roten Berge 18-24
48165 Münster
E-Mail: datenschutzdhpolde
Erfassung und Verwendung personenbezogener Daten
Die für und durch die Lehrevaluation notwendigen Daten werden durch die Stabsstelle II – Qualitätsentwicklung erhoben. Die Daten werden ausschließlich studiengangsintern zur Überprüfung, Sicherung und Verbesserung der Qualität der Aufgabenerfüllung der Deutschen Hochschule der Polizei (§ 1. Abs. 1 der Evaluationsordnung der DHPol) sowie der über Kooperationsvereinbarungen kooperierenden Bildungseinrichtungen des Bundes und der Länder genutzt.
Zur Durchführung der Evaluation werden folgende Daten der Studierenden genutzt:
- Name
- E-Mail-Adresse zum Versand der TAN (Transaktionsnummer)
- Zugehörigkeit zur Studiengemeinschaft/zu dem entsendenden Bundesland
Die Antworten der Teilnehmer/innen sind anonym. Es besteht weder für die Lehrenden noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle II die Möglichkeit, nach bzw. während einer Umfrage Antworten gezielt Personen zuzuordnen.
Hinweise zum Datenschutz nach DSGVO stehen den Studierenden zusätzlich in der Online-Umfrage zum Abruf zur Verfügung.
Zur Durchführung der Evaluation werden folgenden Daten der Lehrenden genutzt:
- Name
- E-Mail-Adresse
- ggf. akademischer Titel
- ggf. zugehörige Bildungseinrichtung/Studiengemeinschaft
- Titel der Lehrveranstaltung oder des Fachgebiets
- Stundenumfang im Modul (mehr oder weniger als 4 Stunden)
- Funktion (Modulverantwortliche/r, Lehrende/r, Referent/in, Modulpate, Studienleitung)
Der Versand der Evaluationsergebnisse erfolgt in der Regel per E-Mail. Bei Lehrenden der DHPol werden die Auswertungsreports an die persönliche, dienstliche E-Mail-Adresse versandt. Im Rahmen der Evaluationsvorbereitung werden die Lehrenden über diese Art der Kommunikation informiert. Beim Versand an externe E-Mail-Adressen werden die Evaluationsergebnisse als kennwortgeschützte PDF-Dokumente versandt.
Alternativ kann der Versand der Evaluationsergebnisse als Papierausdruck per (Haus-)Post in einem verschlossenen, als „persönlich“ gekennzeichneten Umschlag erfolgen.
Speicherung
Die erhobenen Daten werden in der Evaluationssoftware EvaSys und auf dem Netzwerklaufwerk der Organisationseinheit Qualitätssicherung gespeichert. Zusätzlich wird ein regelmäßiges Backup der Datenbank erstellt. Administrativen Zugriff auf die erhobenen Daten haben ausschließlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle II nach Authentifizierung über Nutzernamen und Passwort. Die Evaluationssoftware sowie das damit verknüpfte Datenbanksystem sind auf den hochschuleigenen Servern installiert und mittels hoher informationstechnischer Sicherheitsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff geschützt.
Löschung
Personenbezogene Evaluationsergebnisse werden gelöscht, sobald sie für die Evaluationszwecke nicht mehr benötigt werden (vgl. EvaO § 5 Abs. 5). Um einen mittelfristigen Vergleich von Lehrveranstaltungen zu ermöglichen und Daten für Beurteilungsgespräche sowie zum Nachweis besonderer Leistungen zur Vergabe besonderer Leistungsbezüge (vgl. §6 Abs.1 DHPolGAVO) bereitstellen zu können, werden die Evaluationsergebnisse der Lehrenden an der DHPol erst gelöscht, wenn diese aus der DHPol ausscheiden.
Personenbezogene Evaluationsergebnisse der beteiligten Lehrenden aus den Studiengemeinschaften/Bildungseinrichtungen des Bundes oder der Länder werden am Ende des Studienjahrs gelöscht. Daten zur Durchführung der Evaluation (Name, ggf. akademischer Titel, LV-Titel, E-Mail-Adresse) werden für folgende Evaluationen gespeichert.
Weiterleitung an Dritte
Verantwortlich für die Durchführung der Evaluation an der DHPol und die Vorlage der Ergebnisse bei der Präsidentin/dem Präsidenten ist die Sprecherin/der Sprecher der Lehrenden. Die/der Beauftragte für Qualitätssicherung leistet technisch-organisatorische Unterstützung (EvaO §4 Abs. 1). Sowohl die Präsidentin/der Präsident als auch die Sprecherin/der Sprecher der Lehrenden haben vollumfänglichen Einblick in die Evaluationsergebnisse der an der DHPol stattfindenden Lehrveranstaltungen. Die Evaluationsergebnisse von externen Lehrenden ohne Prüfungsberechtigung erhält die Modulkoodinatorin/der Modulkoordinator.
Die Weiterleitung der personenbezogenen Evaluationsergebnisse der Lehrenden in den Studiengemeinschaften bzw. der Bildungseinrichtungen des Bundes oder der Länder erfolgt gemäß der jeweiligen Kooperationsvereinbarung, ggf. werden diese an die jeweilige Studienleitung übersandt.
Die Studierenden erhalten keinen Zugang zu Evaluationsergebnissen, die personenbezogene Daten enthalten.
Rechte des zu Informierenden
Die Rechte der Betroffenen, insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) werden beachtet.