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Psychische Beeinträchtigungen, Schuldunfähigkeit und handlungsleitendes Motiv

Eine Tagung an der Deutschen Hochschule der Polizei

3. April 2024

Vom 4. bis 7. März 2024 fand an der Deutschen Hochschule der Polizei eine Fachtagung statt, die sich mit dem Themenkomplex Psychische Beeinträchtigungen, Schuldunfähigkeit und handlungsleitendes Motiv auseinandersetzte. Teilnehmende waren Expertinnen und Experten aus Psychologie, forensischer Psychiatrie, Rechtswissenschaft und -praxis, Kriminalistik und Islamwissenschaft.

Wenn ein Amoklauf, ein terroristischer Anschlag oder eine andere schwere Gewalttat verübt werden, stellen Öffentlichkeit und Medien sofort die Frage nach dem Motiv. Nicht selten lässt sich dies aufgrund der psychischen Verfassung der Täter und Täterinnen vor und während der Tat nur schwer bzw. nicht eindeutig beantworten. Für das Strafrecht ist das Motiv allerdings wichtig, denn es stellt ein Tatbestandsmerkmal dar. Und nicht zuletzt wird darüber eine statistische Zuordnung zur "Politisch motivierten Kriminalität" vorgenommen. Die psychische Verfasstheit ist wiederum wesentlich für die Beurteilung der Schuldfähigkeit. Die gerichtlich festgestellte Schuldfähigkeit wird oft herangezogen, um zu beantworten, ob Täter und Täterinnen in der Lage waren, ein handlungsleitendes Motiv zu bilden. Und es stellt sich die Frage, ob eine gerichtlich festgestellte Schuldunfähigkeit gleichzeitig eine Motivbildung ausschließt.

Beurteilung der Schuldfähigkeit multidisziplinär beleuchtet

Die Teilnehmenden gingen der Leitfrage nach, inwieweit psychische Beeinträchtigungen die Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne beeinträchtigen und wie sie sich auf die Fähigkeit auswirken, ein handlungsleitendes Motiv zu bilden. Während des durch Referate, Impulsvorträge und verschiedene Worksessions vielseitig gestaltete Programm diskutierten sie intensiv und aus ihrer fachspezifischen Sicht. Allein dieser multidisziplinäre Ansatz war bereits ein großer Gewinn für alle Beteiligten, auch wenn sich neben vielen Übereinstimmungen auch häufig Dissens in der Beurteilung zentraler Fragen zeigte. Ebenso deutlich wurde: Bislang sind in diesem Themenfeld Literatur und Forschung unterrepräsentiert. Ob die während der Tagung aufgezeigten Lösungsansätze sich als tragfähig erweisen oder weiterer Betrachtung bedürfen, das soll eine zusammenfassende Bewertung der Tagungsergebnisse ausleuchten. Die Ergebnisse und die zusammenfassende Beurteilung der Tagung werden voraussichtlich in einigen Monaten als Band der Schriftenreihe der DHPol veröffentlicht. 

Organisiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Alexander Baur, Georg-August-Universität Göttingen, Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. med. Dieter Seifert, Alexianer Christophorus GmbH, Christian Hartings, Fachpsychologe für Rechtspsychologie (BDP/DGPs), LKA Nordrhein-Westfalen, und Kriminaldirektor Joachim Faßbender, Fachgebiet Kriminalistik - Phänomenbezogene Kriminalstrategie an der Deutschen Hochschule der Polizei.

 

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