Aktuelle Information zum Einsatz mobiler Atemalkoholvortestgeräte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Landespolizeipräsidium, weist darauf hin, dass bei einigen mobilen Atemalkoholvortestgeräten ein Mundstück verwendet wird, welches nicht mit einem Ventil mit Rückatemsperre („Rückstoßventil") ausgestattet ist.
Nach Ansicht der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) könnten bei der Nutzung dieser Geräte möglicherweise Corona-Viren von infizierten Personen in dem Gerät verbleiben. Bei einer erneuten Verwendung des Gerätes könnte dann, der ZPD NI zufolge, bei nicht mit einem Ventil Zur Rückatemsperre ausgestatteten Mundstücken, nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass es zu einer Infektion des darauffolgenden Nutzers mit dem Virus kommen könnte.
Die für die gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung zugelassenen Geräte
Dräger 7110 und Dräger 9510
gelten nach Aussage der ZPD NI als, im Sinne einer möglichen Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus, sichere Atemalkoholtestgeräte. Bei beiden Geräten handelt es sich um in sich geschlossene Systeme, bei denen aufgrund der Zulassung als beweissicheres Gerät ausgeschlossen sein muss, dass sich noch Atemspuren (und damit mögliche Corona-Viren) einer vorherigen Messung im System befinden.
Nach Rücksprache mit der Firma Dräger Safety AG & Co. KGaA über deren (nicht beweissicheren) mobilen Atemalkoholtestgeräte und eine mögliche Übertragbarkeit des Corona-Virus durch deren Verwendung, gibt es derzeit keine speziell hierauf abgestimmte ärztliche Stellungnahme des Unternehmens. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nur verwiesen auf das, was in den Information Hygienisch betrachtet: Dräger Alkohol-Messgeräte und Hinweise zur Desinfektion und Reinigung von Dräger Alcotest Geräten beschrieben ist.
Weiterhin führt Dräger aus, dass für die polizeilich genutzten mobilen Atemalkoholtestgeräte Mundstücke ohne und mit Rückatemsperre (mit Rückschlagventil) verwendet werden können. Das Mundstück mit Rückatemsperre besitzt eine Medizinprodukte-Zulassung nach dem Gesetz über Medizinprodukte (MPG). Dräger gibt an, dass sie die Geräte Alcotest 6810 med und Alcotest 6820 med einer Risikobewertung unterzogen (inkl. des o.g. Mundstücks) und diese für den klinischen Bereich mit Mundstücken mit Rückatemsperre zugelassen und freigegeben sind. Dies schließe bisher alle denkbaren Anwendungen ein. Allerdings kann Dräger derzeit keine Angaben zu einem möglichen Restrisiko oder zu Wahrscheinlichkeiten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus machen (s.o.).
- Kundeninformation bluepoint MEDICAL Mundstücke Atemalkoholtest/-vortestgeräte vom 20.04.2020
- Informationsschreiben der Fa. Dräger vom 31.03.2020 an die Polizei "Verwendung von Dräger Alcotest und Mundstücken - Hinweis zur Reinigung"
- Dräger-Info Alcotest Mundstücke vom 02.04.2020
- Dräger EU-Konformitätserklärung Alcotest 6xxx Mundstück mit Rückatemsperre 04.03.2019
- Fragen und Antworten Fa. Dräger
- Alcotest hygienisch betrachtet