Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind:
- Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Umfang von mind. 240 Credits in den Fächern Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Kriminalistik/Kriminologie oder in vergleichbaren Studiengängen an einer in- oder ausländischen Hochschule.
- Eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (ohne Ausbildungszeiten) in einer polizeilichen Behörde oder einer ihrer Kooperationspartner aus dem Bereich der Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben.
- Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß § 49 Abs. 10 HG NRW und mindestens Grundkenntnisse der englischen Sprache.
Wichtig für Studieninteressierte mit einem Abschluss mit weniger als 240 Credits
Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium von weniger als 240 Credits (z. B. PVD B.A.), ein zusätzliches Studium oder nachgewiesene mehrjährige einschlägige Berufserfahrung? Sprechen Sie uns bezüglich der möglichen Anerkennung weiterer Credit Points an!
Einschlägige Berufserfahrung
Als einschlägige Berufserfahrungen im Sinne des Zulassungsverfahrens gelten Tätigkeiten in Polizeibehörden (im Beamtenstatus oder als Tarifbeschäftigte) und in kommunalen und staatlichen Einrichtungen, die mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben befasst sind. Für Berufserfahrungen, die in vergleichbaren ausländischen öffentlichen Einrichtungen erworben wurden, gelten entsprechende Anerkennungsregeln.