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Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen: Jetzt bis 31.01.2025 für Studienstart 2025 bewerben

Bewerbungen

Bewerbungen können Sie vom 1. Oktober 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 für den Studienbeginn im April 2025 elektronisch einreichen.

Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte per E-Mail unter dem Betreff „Bewerbung Masterstudiengang PubGov“ an master-pubgovdhpolde

Folgende Unterlagen sind verpflichtend:

  • Anschreiben inklusive Darlegung Ihrer Motivation
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder eines gleichwertigen Schulabschlusses
  • Hochschulabschlusszeugnis (mit Notenübersicht)
  • Nachweis der mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung
  • DatenschutzerklärungPDF-Datei120,71 kB

Alle Bewerbungen werden bis zum Schluss des Bewerbungsendes (31. Januar) gesammelt, erst danach erfolgen Rückmeldungen.

Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium von weniger als 240 Credits (z. B. PVD B.A.) und nachgewiesene mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung oder weitere Anrechnungsmöglichkeiten, wie z.B. ein zusätzliches Studium? Sprechen Sie uns bezüglich der möglichen Anerkennung weiterer Credit Points gerne an!

Zielgruppen

Der Master richtet sich als berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang an Fach- und Führungskräfte in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie kommunalen Behörden. 

Zielgruppen sind Fach- und Führungskräfte, die ihre Kompetenzen im Themenfeld auf- oder ausbauen möchten wie auch Personen, die für eine mögliche Verwendung in diesem Themenfeld vorgesehen sind oder sich hierfür qualifizieren wollen. 

An der Schnittstelle zwischen behördlicher Führung und Steuerung sowie gesellschaftlichen Entwicklungen und möglichen Demokratiegefährdungen fallen hierunter beispielsweise folgende Bereiche:

  • Prävention (innerhalb und außerhalb von Polizeibehörden, z. B. als Werte- oder Extremismusbeauftragte oder als Kooperationspartner in Präventionsräten)
  • Strategieentwicklung (u. a. zur Kriminalitätsbekämpfung)
  • Beschwerdemanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Aus- und Fortbildung 
  • Beratung des BOS-Spitzenmanagements
  • Politikberatung (auf kommunalen und staatlichen Ebenen) 
  • Rechtsetzung (in ministeriellen Verwendungen)

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Umfang von mind. 240 Credits in den Fächern Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Kriminalistik/Kriminologie oder in vergleichbaren Studiengängen an einer in- oder ausländischen Hochschule.
  • Eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (ohne Ausbildungszeiten) in einer polizeilichen Behörde oder einer ihrer Kooperationspartner aus dem Bereich der Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben.
  • Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß § 49 Abs. 10 HG NRW und mindestens Grundkenntnisse der englischen Sprache.

Wichtig für Studieninteressierte mit einem Abschluss mit weniger als 240 Credits
Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium von weniger als 240 Credits (z. B. PVD B.A.), ein zusätzliches Studium oder nachgewiesene mehrjährige einschlägige Berufserfahrung? Sprechen Sie uns bezüglich der möglichen Anerkennung weiterer Credit Points an!

Einschlägige Berufserfahrung
Als einschlägige Berufserfahrungen im Sinne des Zulassungsverfahrens gelten Tätigkeiten in Polizeibehörden (im Beamtenstatus oder als Tarifbeschäftigte) und in kommunalen und staatlichen Einrichtungen, die mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben befasst sind. Für Berufserfahrungen, die in vergleichbaren ausländischen öffentlichen Einrichtungen erworben wurden, gelten entsprechende Anerkennungsregeln.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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