09.10.2025
Das Modell hat zu Änderungen der Polizeidienstvorschrift (PDV) 136 geführt, die unter anderem bundesweit regelt, wie Polizeibehörden Gefährdungslagen einschätzen, um geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Von der Masterarbeit zur bundesweiten Vorschrift
Ausgangspunkt war eine Masterarbeit im DHPol-Studiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Öffnet in einem neuen Tab)“ 2020/2022. Die Arbeit befasste sich mit der bestehenden Form der Gefährdungsbewertung und identifizierte Optimierungspotenziale. Dazu gehörte eine Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Risikokommunikation. „Auf Basis der Masterarbeit konnte so ein langjährig etabliertes System zur Gefährdungsbewertung von Sachverhalten grundlegend reformiert und in der Polizeidienstvorschrift normiert werden“, erläutert Joachim Faßbender, Leiter des Fachgebiets „Kriminalistik – Phänomenbezogene Kriminalstrategie (Öffnet in einem neuen Tab)“ an der DHPol. Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung war der Abgleich mit der polizeilichen Praxis. Die Ergebnisse präsentierte das BKA an der DHPol in einer gemeinsamen Veranstaltung über 50 polizeilichen Führungskräften aus Bund und Ländern.
PDV 136: Gefährdungssachverhalte bewerten, Menschen schützen
Die PDV 136 regelt den Einsatz bei Anschlägen und der Gefahr von Anschlägen. Ein Bestandteil ist die Bewertung von Bedrohungssachverhalten und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen. Diese Gefährdungsbewertung ist entscheidend, um Menschen wirksam zu schützen und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen gezielt einzusetzen. Das neu eingeführte Kategorienmodell kommuniziert in einheitlicher Sprache, welcher Risikograd vorliegt und beschreibt präzise den bestehenden Handlungsbedarf.