
Das Studium
Hier finden sie Informationen über den akkreditierten Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster.
Die Deutsche Hochschule der Polizei besitzt nach § 33 DHPolG das Promotionsrecht. Details regelt die 2010 erlassene Promotionsordnung.
Auswahl der Studierenden
Zugang zum Studium
- nicht älter als 40 Jahre sind,
- die Hochschulreife oder einen entsprechenden anerkannten Bildungsstand besitzen und
- a) nach dem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst oder einer vergleichbaren Einrichtung die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst abgelegt haben und über Diensterfahrungen nach dem Fachhochschulstudium verfügen, sich im Dienst besonders bewährt haben sowie in Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten haben,
oder
b) das Abschlusszeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule besitzen und in einem Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten haben. - die zweite juristische Staatsprüfung oder nach der Hochschulprüfung die Staatsprüfung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst abgelegt haben. Sie werden an der Hochschule für die Aufgaben des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Weiterbildungsangebot vorbereitet. § 29 Abs. 3 DHPolG gilt entsprechend.
Studienverlauf und Studieninhalte
Das Studium dauert zwei Jahre. Es gliedert sich in zwei Studienjahre, von denen das erste Studienjahr beim Bund und in den Ländern durchgeführt wird. Das zweite Studienjahr findet an der DHPol in Münster statt.
Seit Oktober 2007 wird der Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der DHPol angeboten. Ende September 2009 erhielten die ersten Studierenden ihre Masterurkunden.
Studienfächer
- Einsatzlehre
- Führungslehre
- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
- Organisation- und Personalentwicklung
- Psychologie
- Kriminalistik
- Kriminologie
- Rechtswissenschaften
- Verkehrslehre
Curriculum
Stand: 09.09.2007 geändert durch Beschluss des Kuratoriums vom 17.03.2009 (Änderung der Prüfungsform für Modul 16)
Prüfungen
Für den Masterstudiengang gilt die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" (Gesetz- und Verordnungsblatt FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN).
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" gehören an:
- Vorsitzender MinDirig Joachim Laux (zugleich Vorsitzender des Kuratoriums)
Vertreter: LPP Udo Münch (Hessen) - Vom Kuratorium benannt
RDin Christin Hofmann (Bayern)
Vertreterin: MR Volker Nitschke (Niedersachsen) - PD Stephan Elsner (Berlin)
Vertreter: POR Josef Veser (Baden-Württemberg) - Sprecher der Lehrenden der DHPol
Kriminaldirektor Matthias Zeiser
Vertreter: Prof. Dr. Antonio Vera - Vertreter der Lehrenden 1. Studienjahr
PD Dr. Axel Henrichs (Rheinland-Pfalz)
Vertreter: Stefan Klein (BKA Wiesbaden) - Vertreter der Lehrenden 2. Studienjahr
Prof. Dr. Joachim Kersten (DHPol)
Vertreter: Prof. Dr. Thomas Görgen (DHPol) - Präsident der DHPol
Klaus Neidhardt
Vertreter: LPD Gerd Thielmann (Vizepräsident der DHPol)
Abschluss
Ziele des Studiums
Durch die Ausbildung/das Studium sollen folgende Kompetenzen erworben werden
- Führen größerer Polizeidienststellen und Einheiten
- Leitung des Einsatzes der Polizei in Führungsstellen
- Wahrnehmung besonderer Aufgaben in Zentralbehörden des Bundes und der Länder und in obersten Bundes- und Landesbehörden
- Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Polizeivollzugsbeamten
