Promotion
Die Deutsche Hochschule der Polizei hat gemäß § 33 DHPolG das Promotionsrecht. Über Anträge auf Annahme eines Promotionsvorhabens entscheidet gemäß § 4 PromO der DHPol der Promotionsausschuss. Ihm gehören zwei Professorinnen/Professoren, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter an.
Antrag auf Annahme eines Promotionsverfahrens
Der Antrag auf Annahme eines Promotionsverfahrens ist schriftlich unter Vorlage eines aktuellen amtlichen Führungszeugnisses an den Promotionsausschuss zu richten. Dem Antrag ist auch die Erklärung der Betreuerin/des Betreuers über die Bereitschaft der Betreuung beizufügen. Berechtigt zur Betreuung eines Promotionsvorhabens sind Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren der DHPol oder promovierte Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die auf dem Gebiet des Promotionsvorhabens wissenschaftlich tätig sind und über ihre Dissertation hinaus wissenschaftlich ausgewiesen sind.
Anträge gemäß § 4 Abs. 1 PromO-DHPol sind zu richten an:
Promotionsausschuss der Deutschen Hochschule der Polizei
z. Hd. Herrn Prof. Dr. Kugelmann
Zum Roten Berge 18 -24
48165 Münster
E-Mail: 




