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Promotionsauschuss

Die Deutsche Hochschule der Polizeien hat gemäß § 33 DHPolG das Promotionsrecht. Über Anträge auf Annahme eines Promotionsvorhabens entscheidet gemäß § 4 PromO der DHPol der Promotionsausschuss. Ihm gehören zwei Professorinnen/Professoren, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter an.

Vorsitzender

Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Telefon: +49 2501 806-438
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Mitglieder

Prof. Dr. Antonio Vera
Telefon: +49 2501 806-424
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Dr. Mechthild Hauff
Telefon: +49 2501 806-227
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André Schirmer
Telefon: +49 2501 806-390
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Antrag auf Annahme eines Promotionsverfahrens

Der Antrag auf Annahme eines Promotionsverfahrens ist schriftlich unter Vorlage eines aktuellen amtlichen Führungszeugnisses an den Promotionsausschuss zu richten. Dem Antrag ist auch die Erklärung der Betreuerin/des Betreuers über die Bereitschaft der Betreuung beizufügen. Berechtigt zur Betreuung eines Promotionsvorhabens sind Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren der DHPol oder promovierte Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die auf dem Gebiet des Promotionsvorhabens wissenschaftlich tätig sind und über ihre Dissertation hinaus wissenschaftlich ausgewiesen sind.

Anträge gemäß § 4 Abs. 1 PromO-DHPol sind zu richten an:

Promotionsausschuss der Deutschen Hochschule der Polizei
z. Hd. Herrn Prof. Dr. Kugelmann
Zum Roten Berge 18 -24
48165 Münster
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