"Optimierung von Interventionsstrategien im Vorfeld von Tötungsdelikten im sozialen Nahraum, insbesondere von Partnertötungen"
Ausgangslage
Aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken der letzten Jahre geht als erschreckende Tatsache hervor, dass in ungefähr der Hälfte aller Tötungsdelikte das Opfer aus dem sozialen Nahraum (Verwandtschaft, Bekanntschaft) des Täters stammt.
Das Wissen um die Dynamik der Prozesse, die letztlich zur Tötung führen, ist noch nicht sehr umfangreich.
Daher müssen die Eskalationsprozesse in engen sozialen Beziehungen besser empirisch erforscht werden, um Handlungsstrategien zur Verhinderung von extremen Gewalteskalationen im sozialen Nahraum bis hin zu Tötungsdelikten zu optimieren.
Daher hat die Innenministerkonferenz in ihrer 178. Sitzung im Juni 2005 unter anderem Folgendes beschlossen:
4. Die IMK begrüßt das vorhandene Interesse an der Durchführung eines
Forschungsprojekts zur Verbesserung der empirischen Erkenntnislage über die Einflussfaktoren, Entstehungszusammenhänge und Präventionsmöglichkeiten von schwerer Gewalt und Tötungsdelikten und bittet die Polizei-Führungsakademie um Koordinierung der Forschungskooperationen.
5. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, den Vorsitzenden der Konferenz der Justizministerinnen und -minister sowie die Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) über den Beschluss zu unterrichten.
Um diesen Beschlüsse umzusetzen, wurde Anfang 2006 das Projekt
"Optimierung von Interventionsstrategien im Vorfeld von Tötungsdelikten im sozialen Nahraum, insbesondere von Partnertötungen"
(OvIP)
ins Leben gerufen.
Projektziel
Ziel des Projektes ist es aus der Erforschung von Eskalationsprozessen der Gewalt im sozialen
Nahraum verbesserte Interventions- und Präventionsstrategien abzuleiten. Dazu wird in
mehreren Bundesländern gemeinsam mit neun Projektpartnern eine repräsentative Auswahl
von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten untersucht.
Aus kriminologischer Sicht werden Hinweise auf die Ursachen von Tötungsdelikten ermittelt, wobei Aspekte der unzureichenden Selbstkontrolle, der Dynamik des Vortat-, Tat- und Nachtatgeschehens im Vordergrund des Forschungsinteresses stehen. Gegenstand der Forschungsaktivitäten ist auch die Tatsache, dass im unmittelbaren Vorfeld von Tötungsdelikten häufig Kontakte zu Trägern der formellen Sozialkontrolle bestehen, ohne dass dies zu einer effektivem Verhinderung der wenig später erfolgenden Tötungsdelikte führt.
Aus den Ergebnissen sollen Konsequenzen für die polizeiliche und juristische Aus- und Fortbildung sowie die kriminalpräventive Arbeit abgeleitet werden. Diese betreffen neben einer generellen Erörterung von kriminalistischen Standards beim ersten Angriff und der Ermittlung auch Fragen der frühzeitigen Intervention (z.B. bei sog. Intensivtätern), der Verknüpfung von Gewalt- und Suchtprävention sowie der Gestaltung von institutioneller sowie sozialer Kontrolle.
Projektpartner
Um eine möglichst breite Untersuchungsbasis zu schaffen, war von Anfang an vorgesehen, möglichst viele Bundesländer als Projektpartner mit einzubeziehen.
Derzeit sind folgende Institutionen am Projekt beteiligt:
Deutsche Hochschule der Polizei
(ehemals Polizei-Führungsakademie)
Ansprechpartner
Prof. Dr. Thomas Görgen
E-Mail:
Lars Wagner
E-Mail: 
Sarah Fisch
E-Mail:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner
Dr. Harald Kania
E-Mail:
Landeskriminalamt Hamburg
Ansprechpartner
Simone Rabitz-Suhr
E-Mail:
Universität Bielefeld
Ansprechpartner
Nadine Bals
E-Mail:
Innenministerium Baden-Württemberg
Ansprechpartner
Joachim Gotthold
E-Mail:
Universität Greifswald
Ansprechpartner
Dr. Edzard Glitsch
E-Mail:
Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Ansprechpartner
Holger Lingott
E-Mail:
Bayerisches Landeskriminalamt
Ansprechpartner
Erich Elsner
E-Mail:
Fachhochschule der Polizei Brandenburg
Ansprechpartner
Prof. Dr. Ilona Stolpe
E-Mail: 
Projektdurchführung
Methode
Neben einer fundierten Literaturauswertung bereits vorhandener auch internationaler Erkenntnisse zur Prävention und der Aktenauswertung von Fällen vollendeter und versuchter Partnertötungen steht eine qualitativ ausgerichtete Untersuchung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten bei versuchten und vollendeten Tötungsdelikten. Folgende Untersuchungsschritte und Analysen sind vorgesehen: Empirisch begründete Aussagen zu Persönlichkeitsmerkmalen und Entwicklung der Täter, bisherige Gewaltvorfälle, Vorstrafen, soziale Situation, familiäre Verhältnisse, Auslöser bzw. Anlässe der Tat (Aktenanalysen sowie Gutachtenanalysen, soweit vorhanden). Empirisch begründete Aussagen zur Opfersituation sowie zur Täter-Opfer-Beziehung (Aktenanalysen) Die Analyse der Fälle sollte weiter unter dem Aspekt erfolgen, ob in der Vergangenheit Zeichen von Hilfebedürftigkeit durch die Opfer wahrnehmbar waren, ob die Polizei und andere Instanzen eingeschaltet wurden, ob diese Hilferufe im Umfeld erkannt wurden und wie reagiert worden ist (Risikokommunikation und Risikomanagement). Vor Beginn der Hauptuntersuchung werden die bereits entwickelten Auswerte und Analyse-Tools an Hand von insgesamt 24 Ermittlungsakten aus den Bundesländern NRW, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg einem Pre-Test unterzogen. Dieser Pre-Test fand unter Beteiligung der Projektpartner in der 24. KW 2007 statt und verlief erfolgreich.
Beschluss der IMK
| TOP 16: | Verhinderung von Gewalteskalationen in Paarbeziehungen bis hin zu Tötungsdelikten |
| Berichterstattung: | Baden-Württemberg |
| Hinweis: | AK II am 14./15.10.04 zu TOP 8.2 AK II am 03./04.05.05 zu TOP 8 |
| Veröffentlichung: | Freigabe Beschluss und Bericht |
| Az: | VI D 10.1 |
Beschluss
2. Sie sieht mit Blick auf das polizeiliche Einschreiten bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen insbesondere nach (Mord-)Drohungen Handlungsbedarf und begrüßt die Handlungsempfehlungen als zielführende Ansätze, um durch
- zeitnahe Situations- und Gefährdungsanalysen,
- konsequente Gefährderansprachen,
- flankierende Interventionsmaßnahmen gegen Gefährder,
- sicherungstechnische und verhaltensorientierte Beratungen von Opfern,
- Aufklärung und Sensibilisierung über die Thematik in der Öffentlichkeit
mögliche Gewalteskalationen in Paarbeziehungen bis hin zu Tötungsdelikten zu verhindern.
3. Die IMK empfiehlt den Ländern - soweit nicht bereits geschehen -, die Handlungsempfehlungen umzusetzen und die zur Intervention gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen bestehenden Konzepte entsprechend fortzuschreiben.
4. Die IMK begrüßt das vorhandene Interesse an der Durchführung eines
Forschungsprojekts zur Verbesserung der empirischen Erkenntnislage über die Einflussfaktoren, Entstehungszusammenhänge und Präventionsmöglichkeiten von schwerer Gewalt und Tötungsdelikten und bittet die Polizei-Führungsakademie um Koordinierung der Forschungskooperationen.
5. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, den Vorsitzenden der Konferenz der Justizministerinnen und -minister sowie die Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) über den Beschluss zu unterrichten.
6. Die IMK bittet die Vorsitzende der GFMK um Prüfung, ob mit Blick auf ein ganzheitliches Fallmanagement im Rahmen der bestehenden Interventionskonzepte gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen eine Fortschreibung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen um den Aspekt der Verhinderung von Gewalteskalationen in Paarbeziehungen bis hin zu Tötungsdelikten angezeigt ist.
