07 Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht einschließlich des internationalen Rechts und des Europarechts
Profil
Das Fachgebiet 07 an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) ist mit Forschung und Lehre zu Themenfeldern des Polizeirechts, des Europarechts, des internationalen Rechts und insbesondere der Wechselwirkung zwischen internationalem und europäischem Recht im Rahmen der Gewährleistung von Sicherheit befasst. Die Schwerpunkte liegen unter anderem in der wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Polizeirecht des Bundes und der Länder mit seinen Verknüpfungen zum Verfassungsrecht, dem Recht des öffentlichen Dienstes, sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union.
In der Lehre verantwortet das Fachgebiet 07 das Modul "Europäische Polizeiliche Kooperation und internationale Polizeiarbeit" und trägt insgesamt die rechtlichen Themen zu komplexen Lehrinhalten bei. Dabei spielt auch die "Internationale und interkulturelle Polizeiarbeit" eine große Rolle. Ein wesentliches Ziel ist es, in einer Reihe von Modulen des Masterstudiengangs den polizeilichen Führungskräften Kenntnisse über die Entwicklungen europäischer und internationaler polizeilicher Zusammenarbeit im Rahmen grenzüberschreitender Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu vermitteln. Diese Felder bilden auch den Schwerpunkt der Fortbildungsaktivitäten des Fachgebiets, bei denen zudem aktuelle Rechtsfragen des Polizeirechts und des Datenschutzes sowie das Recht des öffentlichen Dienstes behandelt werden.
In der Forschung befasst sich das Fachgebiet neben der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union mit dem Europarecht im Allgemeinen. Schwerpunkte sind unter anderem das Auswärtige Handeln der Union, insbesondere die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Entwicklungszusammenarbeit. Weitere Schwerpunkte bilden das Ausländer- und Asylrecht sowie das Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht. Das Völker- und Europarecht wird mit einigen spezifischen Akzentuierungen erforscht, die etwa das Migrationsrecht oder das Erbringen von Dienstleistungen einschließlich des Medienrechts betreffen. Im innerstaatlichen Bereich stehen die Informationseingriffe im Polizeirecht, insbesondere im Zusammenhang der (Tele-)Kommunikation sowie das Versammlungsrecht im Vordergrund des Interesses.
Auf dem Tätigkeitsfeld der Beratung von Akteuren aus Politik und Verwaltung sowie von Polizeieinrichtungen werden alle vorgenannten Themengebiete erfasst. Dabei werden Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben abgegeben oder Gutachten zu praktisch relevanten Rechtsfragen erstattet. Zudem wirken der Leiter des Fachgebiets und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an parlamentarischen Anhörungen und in Expertengremien mit.
An den juristischen Fakultäten in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine weitere Professur für Polizeirecht und die Rechtsfragen von Sicherheit im zuvor beschriebenen Sinn und ebenso wenig eine Professur, die die internationale polizeiliche Zusammenarbeit als Schwerpunkt ausweist. Insofern handelt es sich um eine Spezialität und ein Alleinstellungsmerkmal der DHPol. Die Professur nimmt eine Brückenfunktion zwischen der klassischen wissenschaftlichen Disziplin des Polizeirechts und den polizeispezifischen Anforderungen wahr. Kooperationen mit Universitäten, Fachhochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowohl im nationalen als auch internationalen Bereich sollen auf- und ausgebaut werden.
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