Die geschichtliche Entwicklung der Deutschen Hochschule der Polizei
Mai 1945
Einrichtung der „Zentral-Polizeischule“ durch den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen auf Anordnung der Britischen Militärregierung.
02.07.1945
Beginn des Lehrgangsbetriebs; Ausbildung von Polizeioffizieren der Länder der britischen Zone einschließlich West-Berlins zu Polizeifachlehrern unter Aufsicht der britischen Militärregierung. Später wurden auch Fortbildungs- und Beförderungslehrgänge für den gehobenen Dienst durchgeführt.
01.07.1947
Übergabe der Einrichtung in die Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
05.08.1948
Die Länder der britischen Zone vereinbaren das „Statut über Aufbau, Verwaltung und Aufgabengebiet der Zentral-Polizeischule Hiltrup, Landkreis Münster (Westf.)“.
15.12.1949
Umbenennung in „Polizei-Institut Hiltrup“ unter Beibehaltung des Statuts.
17.04.1962
Inkrafttreten des „Abkommens über Aufgaben und Finanzierung des Polizei-Instituts Hiltrup“; aufgrund des Abkommens war in den Folgejahren eine wesentliche Verbesserung der Ausbildung und eine Intensivierung der Fortbildung des gehobenen und höheren Dienstes zu verzeichnen.
1969
Beendigung der Ausbildung für den gehobenen Dienst am Polizei-Institut, die nach diesem Zeitpunkt dezentral durch Bund und Länder an Fachhochschulen durchgeführt wurde.
Inkrafttreten einer neuen Rechtsgrundlage für die Ausbildung des höheren Dienstes: „Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie“.
Nach diesem Abkommen ist die PFA eine gemeinsame Bildungs- und Forschungsstätte des Bundes und der Länder; sie ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Dienstaufsicht liegt beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die Fachaufsicht beim Bundesinnenminister sowie den Innenministern und -senatoren der Länder.
Seit 1973
trägt die Einrichtung den Namen Polizei-Führungsakademie; sie ist die alleinige Ausbildungsstätte für den höheren Polizeivollzugsdienst in Deutschland.
Die Ausbildung des höheren Dienstes an der Polizei-Führungsakademie ist eine Abweichung von den sonstigen Zugangswegen für Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung; denn mit dem Abschluß an der PFA ist keine Zugangsberechtigung für ein Amt des höheren Dienstes außerhalb der Polizei verbunden.
01.01.1992
Beitritt der neuen Bundesländer zum Abkommen; Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die gestiegenen Anforderungen an die Polizei forcierten auch die weitere Entwicklung der PFA.
20.11.1998
Beschluss der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder in Bonn: Weiterentwicklung der PFA – „Errichtung einer internen Hochschule“; Damit wurde ein entscheidender Schritt zur Einführung einer Hochschulausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst getan.
24.11.2000
IMK: Beschluss Polizei-Führungsakademie wird Hochschule
05.05.2006
Gründungsphase der Deutsche Hochschule der Polizei
23.10.2008
Die Gründungsphase endet mit einem festlichen Gründungsakt.
